Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach PNF als Einzelbehandlung.
KG-ZNS nach PNF
Definition:
Krankengymnastische Behandlungsverfahren (nach PNF) unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems.
Therapeutische Wirkung:
- Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer Bewegungsmuster.
- Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, Sprachanbahnung.
- Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des Gehirns.
- Verbesserung der zentralen Kontrolle.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
- Spastische Lähmung bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes.
- Lähmungen (spastisch, hypoton) in Kombination mit sensiblen Schädigungen bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes (traumatisch, vaskulär, entzündlich, degenerativ).
- Koordinationsstörungen, bedingt durch Erkrankungen des ZNS.
- Abnorme Bewegungen (mit hyper- oder hypokinetischen Störungen).
- Komplexe periphere Lähmungen (Plexuslähmungen)
- Ausgedehnte aktive und/oder passive Bewegungsstörungen als Folge von Polytraumen an zumindest 2 Gliedmaßen oder Rumpf und einem Gliedmaß.
Therapieziel:
- Verbesserung der Motorik (Normalisierung des Muskeltonus und der Muskelkraft für Fein- und Grobmotorik).
- Verbesserung von Haltung und Koordination.
- Verbesserung der Sensomotorik.
- Verbesserung der Komplexbewegungen, Bahnung physiologischer Bewegungsmuster.
- Hemmung pathologischer Bewegungsmuster.
- Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden.
Leistung:
- Aufstellen des Behandlungsplanes nach individueller neurophysiologischer Befundung.
- Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan.
- Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln.
- Anleitung der Bezugsperson (en) zum Handling und zur notwendigen täglichen Beübung.
Regelbehandlungszeit:
- Richtwert: 25 bis 35 Minuten.